Der Entscheid bezüglich Arresteinsprache erfolgte am 30. März 2022 und wurde der Gesuchstellerin am 1. April 2022 zugestellt (GB 6). Die Prosequierungsfrist von zehn Tagen lief somit bis am 11. April 2022 und wurde mit Postaufgabe des Rechtsöffnungsgesuchs am 11. April 2022 gewahrt.