5. Die Gesuchstellerin reichte am 10.06.2022 (Eingang am 13.06.2022) im Sinne des allgemeinen Replikrechts unaufgefordert eine Replik zur Stellungnahme des Gesuchsgegners vom 30.05.2022 ein. 6. Mit Eingabe vom 27.06.2022 (Eingang am 29.06.2022) reichte auch der Gesuchsgegner eine unaufgeforderte Duplik ein. 7. Mit Schreiben vom 08.07.2022 (Eingang am 11.08.2022) äusserte sich die Gesuchstellerin erneut unaufgefordert zur Sache. II. Formelles