3.Die Gesuchsgegnerin hat dem Gesuchsteller eine Parteientschädigung in gerichtlich noch zu bestimmender Höhe zu bezahlen. Rechtsanwalt Dr. B. wird aufgefordert, dem Gericht innert 10 Tagen seine Kostennote einzureichen. 4. Zu eröffnen: den Parteien Mitzuteilen: dem Betreibungsamt Oberland, Dienststelle G. Regionalgericht Oberland Zivilabteilung Der Gerichtspräsident: Zbinden