23.02.2019 (Umrechnungskurs EUR/CHF: 1.1350) gegen den Gesuchsteller angehoben. Der Ge­ suchsteller hat Rechtsvorschlag erhoben und die Gesuchsgegnerin hat mit ihrem Ge­ such vom 13.05.2019 die definitive Rechtsöffnung für CHF 157'980.62 nebst Zins zu 5% auf CHF 102'394.85 seit 23.02.2019 beantragt (Verfahren CIV 19 1334). Ihr Be­ gehren stützte sie auf die fragliche Urkunde vom 29.12.1998, worin zu Gunsten der Gesuchsgegnerin eine Grundschuld in der Höhe von DM 168'000.00 nebst 19% Jah­ reszinsen vom heutigen Tag (gemeint somit der 29.12.1998) sowie einer einmaligen Nebenleistung von 5% des Grundschuldbetrags bestellt worden waren.