Ausgangssachverhalt 6. Mit Betreibungsbegehren vom 22.02.2019 (Gesuchsbeilage [GB] 8) hat die Gesuchs­ gegnerin gestützt auf eine öffentliche Urkunde (Grundschuldbestellurkunde mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung vom 29.12.1998) die Schuldbetreibung über eine Forderung von CHF 236'562.85 nebst Zins zu 5% auf CHF 143'899.90 ab 23.02.2019 (Umrechnungskurs EUR/CHF: 1.1350) gegen den Gesuchsteller angehoben.