Rechtsmittelbelehrung: Der vorliegende Entscheid kann innert 10 Tagen seit Zustellung mit Berufung beim Obergericht des Kantons Bern, Zivilabteilung, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern, angefochten werden. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Wird ausschliesslich der Kostenentscheid angefochten, ist innert der gleichen Frist beim Obergericht Beschwerde zu erheben (Art. 110 ZPO resp. Art. 121 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Die Berufung ist in Papierform in je einem Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei oder elektronisch in einer anerkannten Form einzureichen. Sie ist zu unterzeichnen (Art. 130 und 131 ZPO).