der von Rechtsanwalt B.________ verfassten Eingaben, der Bedeutung der Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Hofstetter S. 16 17 CIV 16 984 Streitsache für die Gesuchstellerin und der Schwierigkeit des Verfahrens ohne Weiteres als angemessen. Ebenfalls erscheinen die geltend gemachten Auslagen von CHF 50.00 als gerechtfertigt. Die Gesuchsgegnerin hat der Gesuchstellerin somit eine Parteientschädigung von CHF 2‘484.00 (inkl. Auslagen von CHF 50.00 und Mehrwertsteuer von CHF 184.00) zu bezahlen.