44. In Entscheidverfahren bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.00 werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 114 lit. c ZPO). Gemäss höchstrichtlicher Rechtsprechung ist Art. 114 lit. c ZPO so auszulegen, dass von der Kostenbefreiung auch nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten erfasst sind (Urteil des Bundesgerichts 4A_332/2015 vom 10.02.2016 E. 6). Folglich sind im vorliegenden Verfahren keine Gerichtskosten zu erheben. Der geleistete Gerichtskostenvorschuss wird der Gesuchstellerin zurückerstattet.