41. Der vorliegende vorsorgliche Entscheid legt den Streit zwischen den Parteien nicht endgültig bei. Vielmehr hat die Gesuchstellerin innert Frist den ordentlichen Prozess einzuleiten, wenn die Massnahme nach Ablauf von drei Monaten nicht dahinfallen soll. Die Kosten des vorliegenden Verfahrens sind daher nur vorläufig zu verteilen, unter Vorbehalt einer anderen Verteilung im Hauptprozess.