CIV 16 984 verwiesen. Zur Erinnerung, die Löschung des E-Mail-Accounts nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hindert die Gesuchsgegnerin nicht, vorgängig die während des Arbeitsverhältnisses versandten und empfangenen Nachrichten zu sichern; ob und inwiefern dadurch das Persönlichkeitsrecht der Gesuchstellerin verletzt werden könnte, ist mangels entsprechenden Antrags nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.