29. Ferner macht die Gesuchsgegnerin geltend, sie müsse wegen verschiedenen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten weiterhin Zugriff auf das E-Mail-Konto der Gesuchstellerin haben. An anderer Stelle räumte sie ein, sämtliche bei ihr einund ausgehenden E-Mails automatisch elektronisch zu archivieren. Die Gesuchstellerin beantragt im vorliegenden Verfahren nicht die unverzügliche Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Hofstetter S. 11 17 CIV 16 984