In der automatischen Antwort ist eine geeignete E-Mail-Adresse der Arbeitgeberin anzugeben. Die erhaltenen E-Mails sind zu löschen (abrufbar unter: http://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00763/00975/00977/index. html?lang=de, letztmals aufgerufen am 14.04.2016 ; gleicher Meinung mit Verweis auf den EDÖB: JEAN-PHILIPPE DUNAND, in: Commentaire du contrat de travail, Commentaire Stämpfli, 2013, Art. 328b N 103).