Entsprechend darf der Posteingang eines persönlichen E- Mail-Kontos (vorname.name@firma.ch) nicht überwacht werden, weil der Eingang privater E-Mails nicht ausgeschlossen werden kann, es sei denn, dass private E- Mails von der Überwachung garantiert ausgeschlossen werden können. Ein solcher Ausschluss muss durch das E-Mail-System aufgrund bestimmter Merkmale (etwa anhand einer Geschäftsreferenz oder einer Bearbeitungsnummer) vollautomatisiert erfolgen, nicht etwa durch Dritte.