Folglich darf der Postausgang eines persönlichen E-Mail-Kontos (vorname.name@firma.ch) nur überwacht werden, wenn und soweit dies aus betrieblichen Gründen unerlässlich ist und der Versand privater E-Mails gänzlich verboten ist oder garantiert ausgeschlossen werden kann, dass private E- Mails überwacht werden. Entsprechend darf der Posteingang eines persönlichen E- Mail-Kontos (vorname.name@firma.ch) nicht überwacht werden, weil der Eingang privater E-Mails nicht ausgeschlossen werden kann, es sei denn, dass private E- Mails von der Überwachung garantiert ausgeschlossen werden können.