21. Gestützt auf die Ausführungen der Parteien wird davon ausgegangen, dass der Gesuchstellerin während des Arbeitsverhältnisses das Versenden und Empfangen privater E-Mails über die betreffende E-Mail-Adresse nicht untersagt war, sondern mindestens toleriert wurde. 22. Soweit weitergehend wird der weitere entscheidrelevante Sachverhalt unter den rechtlichen Ausführungen erörtert. III. Rechtliches