ZPO N 2). Das Gericht hat von Amtes wegen eine Abfrage des elektronischen Handelsregisters vorgenommen. Diese hat ergeben, dass die Gesuchsgegnerin nicht im Handelsregister eingetragen ist. Vorliegend wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Gesuchsgegnerin um eine kaufmännische Kollektivgesellschaft handelt, weshalb der Eintrag im Handelsregister nicht konstitutiv und die Gesuchsgegnerin für die vorliegende Streitigkeit partei- und prozessfähig ist.