5. Die Gesuchsgegnerin verzichtete mit Schreiben vom 10.03.2016 (eingegangen am 11.03.2016) auf eine Stellungnahme zur unaufgeforderten Replik der Gesuchstellerin. Dieses Schreiben wurde mit Verfügung vom 14.03.2016 der Gesuchstellerin zugestellt. 6. Am 14.04.2016 ist die Honorarnote von Rechtsanwalt B.________ eingegangen.