Sie (die Gesuchstellerin) habe ab dem (Datum) begonnen, eine eigene Kanzlei aufzubauen und sei mittlerweile als selbständige Anwältin im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen. Trotz beendetem Arbeitsverhältnis habe die Gesuchsgegnerin den E- Mail-Account der Gesuchstellerin (D.________@ E.________.ch) "offen" gelassen bzw. weiter betrieben. Eine Abwesenheits-meldung sei nicht eingeschaltet worden. Im Gegenteil habe die Gesuchsgegnerin bzw. deren Mitarbeitende sämtliche eingegangenen und an die Gesuchstellerin adressierten Nachrichten gelesen und wohl auch gespeichert.