Zur Begründung macht die Gesuchstellerin im Wesentlichen geltend, sie habe am (Datum) ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin bei der Gesuchsgegnerin angetreten. Ihre Hauptaufgabe habe in der Akquise von Mandaten bestanden, wofür sie einen erheblichen Aufwand betrieben, neue Kontakte geknüpft und bestehende gepflegt habe. Aufgrund unüberwindbarer Differenzen seien die Parteien am (Datum) übereingekommen, das Arbeitsverhältnis per Ende Januar aufzulösen. Sie (die Gesuchstellerin) habe ab dem (Datum) begonnen, eine eigene Kanzlei aufzubauen und sei mittlerweile als selbständige Anwältin im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen.