Rechtsmittelbelehrung I Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Bundesgericht. Av . du Tribunal federal 29. 1000 Lausanne 14. Beschwerde in Strafsachen gemäss Art. 39 ff., 78 ff. und 90 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG; SR 173.110) geführt werden . Die Beschwerde muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen. 15