1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt worden ist. 2. Ziff. 1 der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 29. März 2021 wird aufgehoben . Das amtliche Honorar für die Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwältin für die Zeit vom 18. September 2019 bis 20 . April 2020 wird wie folgt bestimmt: Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen .