PKV fallen . Beim Versand von sicheren E-Mails (eingeschrieben oder nicht) werden demgegenüber von den Plattformen wie bspw. derjenigen , welche von der Beschwerdeführerin verwendet worden ist (PrivaSphere), Kosten pro Transaktion erhoben , sofern kein Abonnementsmodell gewählt worden ist. Solche Kosten können analog dem Versand von Briefen als Auslagen separat verrechnet werden . Entsprechendes wurde auch im von der Beschwerdeführerin erwähnten Entscheid der 2. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 645 vom 28. April 2020 in E. 24.1 festgehalten .