Die Beschwerdeführerin wendet sich schliesslich gegen die Kürzung ihrer Auslagen um CHF 20.00 . Sie macht geltend, bei den in der Kostennote aufgeführten E-Mails handle es sich ausschliesslich um Secure-Mails , welche im Gegensatz zu normalen E-Mails kostenpflichtig seien. Die 20 versendeten Secure-Mails müssten mit je CHF 1.00 (anstatt ursprünglich CHF 1.50) ersetzt werden . Der Beschwerdeführerin ist beizupflichten , dass betreffend die Frage, ob der Versand einer E-Mail als Auslage abgerechnet werden darf, zu differenzieren ist.