Weiter ist der Generalstaatsanwaltschaft zuzustimmen , dass der geltend gemachte Aufwand für Besprechungen mit dem Beschuldigten (475 Minuten, d.h. rund 7.9 Stunden [8 Besprechungen innert 7 Monaten]; ohne Berücksichtigung der zusätzlichen E-Mail-, Telefon- und Briefkontakte von 245 Minuten, d.h. rund 4 Stunden; ebenfalls nicht berücksichtigt wurde der nicht unterteilte Aufwand vom 30. Januar 2020 von 20 Minuten für die Besprechung mit dem Beschuldigten und die Mandatseröffnung) über dem von einem fachl ich ausgewiesenen