Soweit es bei diesen Kontakten um die Organisation der Betreuung des Hundes des Beschuldigten während seiner Zeit in Untersuchungshaft und die Besuchsbewilligung von · gegangen sein soll , haben sich dieser fragen bereits die Kantonspolizei Bern resp. die Staatsanwaltschaft angenommen gehabt. Weiter ist der Generalstaatsanwaltschaft zuzustimmen , dass der geltend gemachte Aufwand für Besprechungen mit dem Beschuldigten (475 Minuten, d.h. rund 7.9 Stunden [8 Besprechungen innert 7 Monaten];