Insoweit wurde von der Beschwerdeführerin in der Beschwerde (vg l. auch bereits die Stellungnahme von Rechtsanwältin · vom 24. März 2021) zu Recht auf den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 210 vom 10. Juli 2020 hingewiesen . In diesem Beschwerdeverfahren, welches dieselbe Beschwerdeführerin , dieselbe Staatsanwaltschaft und dieselbe Wegstrecke ( .>