1 0 PKV zu gewähren. Dem Aufwand für die Hin- und Rückreise ist diesfalls im Rahmen des Zeitaufwandes für die Verhandlung oder Einvernahme Rech­ nung zu tragen; - CHF 75.00 für eine Reisezeit ab einer Stunde; - CHF 150.00 für eine Reisezeit ab zwei Stunden; - CHF 225.00 für eine Reisezeit ab drei Stunden; - CHF 300.00 für eine Reisezeit ab vier Stunden. 4.4 Auslagen sind spezifiziert aufzuführen. Der Anwalt kann den Aufwand für notwen­ dige Fotokopien mit 40 Rappen pro Kopie in Rechnung stellen.