Wäre die Korrespondenz nicht via Secure-Mail erfolgt, hätte die Beschwerdeführerin die Briefe ausdrucken und frankieren müssen und hierfür CHF 0.40 pro Kopie und mindestens CHF 1.00 für die Frankatur verrechnen können. Stattdessen sei eine Pauschale von CHF 1.50 für den Versand des Secure-Mails verrechnet worden . Im Nachgang an die Einreichung der Honorarnoten sei vom Obergericht des Kantons Bern am 28 . April 2020 der Entscheid ZK 19 645 ergangen . In diesem sei festgehalten worden , dass für den Versand von Secure-Mails CHF 1.00 verrechnet werden dürfe.