Folglich werden die geltend gemachten Auslagen von CH F 30.00 für den Versand von E- Mails nicht noch separat vergütet. Die genannten Beispiele alleine begründen bereits eine Kürzung des Aufwandes um 490 Minuten (sprich 8.16 Stunden). Es ist zudem anzumerken , dass der amtlichen Verteidigung, welche in einem öffentlich-rechtlichen Mandatsverhältnis steht und vom Staat finanziert wird , eine gewisse Schadenminderungspflicht zukommt. Folglich sind nicht alle möglichen Aufwendungen zu tätigen und im Rahmen des amtlichen Mandates zu entschädigen.