Ebenfalls werden 45 Minuten Aufwand für Kontakte bezgl. des Gesundheitszustandes des Beschuldigten akzeptiert (wobei angemerkt werden muss , dass sich zu diesem Zwecke ein Gesundheitsdienst im Regionalgefängnis befindet und insofern nicht ohne weiteres ersichtlich ist, wieso es 45 Minuten Korrespondenz mit der Neurologieabteilung des Inselspitales benötigte) . Es erfolgt somit eine Kürzung um 100 Minuten . Betreffend Auslagen macht Rechtsanwältin insgesamt CHF 30.00 Auslagen für den Versand von E-Mails (nicht eGov) geltend (CHF 1.50 pro E-Mail) .