CHF 11 '035.15 fest (Zeitaufwand : 50 Stunden; CHF 246.20 Auslagen ; Mehrwertsteuer von 7.7 %). Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin , vertreten durch Rechtsanwältin am 9. April 2021 Beschwerde. Sie stellte unter Kosten- und Entschädigungsfolge nachstehende Rechtsbegehren : 1. Ziff. 1 der Verfügung der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 29. März 2021 sei aufzuheben; 2. Die Entschädigun g für die amtliche Rechtsvertretung von durch Rechtsanwältin für die Zeit vom 18.09 .2019 bis 20 .04.2020 sei auf CHF 12'241.40 (inkl. Auslagen und MWSt.) festzulegen.