Anschliessend erfolgt der Vermerk: Dieser Text wird Earl altersentsprechend erklärt. Wie genau Ear über seine Rechte bzw. über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt worden ist, ist vor diesem Hintergrund unklar. Gestützt auf das Protokoll ist vermutungsweise davon auszugehen, dass ihm nicht gesagt worden ist, gegen wen sich die Untersuchung, in welcher er befragt wird, richtet und es wurde ihm auch nicht gesagt, um was es ihm Verfahren geht (VViderhandlung gegen das StGB und das AuG ist diesbezüglich ungenügend).