3 5. 5.1 Der zehnjährige Elan» wurde am 30. Januar 2012 als Auskunftsperson im Sinn von Art. 178 Abs. 1 Ht. b StPO im Strafverfahren gegen seine Mutter wegen Menschenhandels, Freiheitsberaubung, Förderung der Prostitution und qualifizierte Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz einvernommen. Durch den Verweis auf die Bestimmungen betreffend Einvernahmen von Beschuldigten ist die Auskunftsperson gemäss Art. 178 Abs. 1 lit. b StPO nach Art. 158 StPO zu belehren (vorliegend interessierend Art. 158 Abs. 1 lit.