Bussen und Geldstrafen: Das Gesuch ist innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsstellung zum vorliegenden Strafbefehl zu stellen. Die Gesuche sind an die zuständige Vollzugsbehörde (Bewährungs- und Vollzugsdienste BVD, Regionalstelle Berner Jura- Seeland, Rüschlistrasse 16, 2501 Biel/Bienne, Tel. 031 635 63 02) zu richten. Strafregister Dieses Urteil wird nicht im Strafregister eingetragen. Erklärung BJS 21 2589 Ich erhebe Einsprache.