15 Abs. 4 VRPG). Die Rechtsschrift hat insbesondere das Rechtsbegehren und die Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. - 14 - 6. Zu eröffnen an: ▪ A.________ ▪ Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern (BSM) ▪ Eidgenössische Steuerverwaltung IM NAMEN DER STEUERREKURSKOMMISSION DES KANTONS BERN Der a.o. Richter Die Gerichtsschreiberin Mion Zbinden - 15 -