Diese Gehörsverletzung rechtfertigt es, dem Beschwerdeführer ausnahmsweise keine Verfahrenskosten aufzuerlegen. Soweit der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege ersucht, wird das Gesuch damit gegenstandslos. 9. Ist der Beschwerdeführer vertreten, so kann bei ganz- oder teilweisem Obsiegen eine Parteientschädigung gesprochen werden. Da der Beschwerdeführer im vorliegenden Fall unterliegt und er auch nicht vertreten ist, werden keine Parteikosten gesprochen (Art. 31 Abs. 2bis WPEG i.V.m. Art. 104 ff. VRPG). Aus diesen Gründen wird erkannt: 1. Die Beschwerde hinsichtlich der Wehrpflichtersatzabgabe 2022 wird abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.