Gemäss dem Beschwerdeführer kann dieser Argumentation nicht gefolgt werden, da Studenten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung in der Regel zwar mehr verdienen würden als Menschen nach dem Lehrabschluss, genau dieser höhere Lohn aber durch die prozentuale Ersatzabgabe abgeschöpft werde. Da der konkrete Inhalt der Abklärung und insbesondere die Datengrundlagen der Steuerrekurskommission nicht vorliegen, kann die in der Botschaft erwähnte Aussage nicht verifiziert und auch die vom Beschwerdeführer geäusserte Kritik nicht direkt geprüft werden. Der Beschwerdeführer vergleicht jedoch den Zeitpunkt des Studienabschlusses mit dem Zeitpunkt des Lehrabschlusses.