Als Opportunitätskosten seien in diesem Zusammenhang entgangene Erträge zu verstehen, die der Student erwirtschaftet hätte, wenn er die Zeit, die er im Militärdienst verbringe, für andere Aktivitäten hätte einsetzen können (BBI 2008 2707, S. 2719). Gemäss dem Beschwerdeführer kann dieser Argumentation nicht gefolgt werden, da Studenten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung in der Regel zwar mehr verdienen würden als Menschen nach dem Lehrabschluss, genau dieser höhere Lohn aber durch die prozentuale Ersatzabgabe abgeschöpft werde.