Insofern hätten falsche Anreize eliminiert werden sollen. Die Mindestabgabe bilde für den nicht dienstleistenden Studenten gleichsam Teil der Ausbildungs- bzw. Studienkosten. Nicht zuletzt könne der Studierende dadurch auch die Ausbildungszeit mindestens um die nicht geleistete Dienstzeit reduzieren. Mit der Mindestabgabe werde der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von in Ausbildung oder im Erwerbsleben stehenden Ersatzpflichtigen Rechnung getragen.