G. Das BMS hat mit Vernehmlassung vom 22. Mai 2024 die Abweisung der Beschwerde beantragt. Nach Darstellung der einschlägigen Bestimmungen der Verfassung und des Gesetzes führt das BSM aus, dass im Einspracheentscheid auf die wesentlichen Punkte eingegangen worden sei, wenn auch teilweise kurz. Der Entscheid enthalte eine Begründung, Materielles und die Rechtsmittelbelehrung.