-3- Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt, da er nicht über die erforderlichen Mittel für die Bezahlung des Gerichtskostenvorschusses verfüge und die Beschwerde nicht aussichtslos sei. F. Mit Eingangsbestätigung vom 8. April 2024 hat die Steuerrekurskommission den Beschwerdeführer aufgefordert, das Formular zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege auszufüllen, zu unterzeichnen und die darin genannten Beweisstücke einzureichen. Dem ist der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 6. Mai 2024 sowie Nachreichung vom 16. Mai 2024 nachgekommen.