-2- ausschliesslich für Männer vorgesehene Militärdienstpflicht stelle keine Diskriminierung dar. Die konkrete Wehrpflichtersatzabgabe 2022 sei gemäss geltendem Recht veranlagt worden. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), in welchen eine Diskriminierung bei militär- und zivildienstuntauglichen Ersatzpflichtigen festgestellt worden sei, hätten keinen direkten Einfluss auf andere Ersatzpflichtige. Die Art und Weise der Urteilsumsetzung liege in der Kompetenz der Schweiz.