D. Mit Einspracheentscheid vom 12. März 2024 wies das BSM die Einsprache ab (Beilage 4 zur Beschwerde vom 4.4.2024). Beim Wehrpflichtersatz handle es sich nicht um eine fiskalische Abgabe, sondern um einen Ersatz für nicht persönlich geleisteten Militärdienst. Die