Aufgrund seiner ADHS-Diagnose sei ihm nicht gestattet worden, Militärdienst zu leisten, obwohl er dies gerne gemacht hätte. Auch für den Zivildienst oder Zivilschutz sei er nicht zugelassen worden und man habe es unterlassen, ihn über die alternative Dienstmöglichkeit (militärtauglich nur für besondere Funktionen, mit Auflagen) zu informieren. Wenn er früher von dieser Möglichkeit gewusst hätte, hätte er diesen Dienst wohl geleistet. Faktisch sei ihm aber keine andere Möglichkeit geblieben, als die Militärpflichtersatzabgabe zu bezahlen. In diesem Sinn sollte auf die Erhebung der Ersatzabgabe gänzlich verzichtet werden, im Minimum aber auf die Erhebung der Mindestabgabe.