SR 0.101) dar. Dies, da die Abgabe keinen Ersatzcharakter aufweise und sich ausschliesslich auf Männer beziehe (unter Verweis auf BGer 2C_1051/2016 vom 24.8.2017, E. 4.5). Entgegen den Ausführungen in der Botschaft sei der "blaue Weg" (also die Ausmusterung aufgrund eines körperlichen oder psychischen Gesundheitsproblems) für Studenten nicht profitabler als für erwerbstätige Wehrpflichtige. Jedenfalls diene die Mindestabgabe hauptsächlich der Beschaffung finanzieller Mittel und nicht der Wehrgerechtigkeit, welche der Zweck der Ersatzabgabe sein sollte. Aufgrund seiner ADHS-Diagnose sei ihm nicht gestattet worden, Militärdienst zu leisten, obwohl er dies gerne gemacht hätte.