B. Mit Veranlagung vom 22. Januar 2024 setzte das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern, Abteilung Militär (BSM), die Wehrpflichtersatzabgabe für das Ersatzjahr 2022 auf CHF 410.60 fest (CHF 400.-- Ersatzabgabe und CHF 10.60 Zins bzw. Verzugszins). Der Beschwerdeführer hatte im betreffenden Ersatzjahr keine anrechenbaren Diensttage und keine Zivilschutztage geleistet (Beilage 1 zur Beschwerde vom 4.4.2024).