Diese Abgabe ist im WPEG und der WPEV geregelt. Sie soll nach ständiger Rechtsprechung eine Gleichbehandlung zwischen den Wehrpflichtigen, die Militär- oder Zivilschutzdienst leisten, und den davon befreiten Personen gewährleisten (BGer 2C_339/2021 vom 4.5.2022, E 3.1, mit Hinweisen).