Zudem stellt er in Frage, ob es nicht diskriminierend sei, wenn das Wiederaufleben nur über 30-jährige Neuschweizer betreffe. Abschliessend wiederholt er seinen Antrag und ergänzt diesen sinngemäss mit einem Feststellungsbegehren hinsichtlich des Nichtbestehens seiner Wehrersatzabgabepflicht für die auf das Jahr 2020 folgenden Jahre.