E. Gegen den Einspracheentscheid hat der Beschwerdeführer am 5. August 2022 Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt sinngemäss, der Einspracheentscheid sei aufzuheben und die bereits geleistete Zahlung sei zurückzuerstatten. Er begründet seine Anträge damit, dass mit der erneuten Erhebung der Ersatzabgabe gegen den Grundsatz der Nichtrückwirkung von Gesetzen verstossen werde. Konkret liege eine echte Rückwirkung vor, da das neue WPEG eine bereits erloschene Verpflichtung wiederaufleben lasse. Eine solche echte Rückwirkung sei nur in