C. Der Beschwerdeführer erhob am 24. Mai 2022 Einsprache gegen diese Veranlagung. Er machte geltend, dass die angewendete Praxis mehrere rechtliche Grundsätze verletze. Zur Begründung verwies er auf zwei Rechtsgutachten von Rechtsanwalt B.________ und zwei Bundesgerichtsentscheide.